Wegweisendes Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

In einem als historisch einzuschätzenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am 24. März 2021 festgestellt, dass die Regelungen im deutschen Klimaschutzgesetz vom 12.12.2019 in Teilen mit Grundrechten unvereinbar sind und nachgebessert werden müssen

Der Welterschöpfungstag (Earth overshoot day) wird im Jahr 2021 auf den 22. August fallen. Bereits an diesem Tag haben alle Menschen auf der Welt die Ressourcen aufgebraucht, die uns die Erde jährlich zur Verfügung stellen kann. Von diesem Zeitpunkt an leben wir auf Pump!

Seit Jahren rückt dieses Datum immer weiter nach vorne, da wir ständig mehr Ressourcen verbrauchen. Würden alle Menschen auf der Erde jedoch so leben wie wir in Deutschland, dann läge der Welterschöpfungstag bereits auf dem 5. Mai dieses Jahres! Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir als reiches Industrieland viel mehr tun, um dieses Datum nach hinten zu verschieben.

Deutschland hat den Weltklimavertrag von Paris unterzeichnet und sich damit verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die globale Durchschnittstemperatur deutlich unter 2 °C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu halten.  In einem als historisch einzuschätzenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am 24. März 2021 festgestellt, dass die Regelungen im deutschen Klimaschutzgesetz vom 12.12.2019 in Teilen mit Grundrechten unvereinbar sind und nachgebessert werden müssen. Die Richter*innen bemängeln, dass hinreichende Maßgaben für weitere Emissionsreduzierungen ab dem Jahr 2031 im Gesetz fehlen und hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschoben werden. Dadurch würden die Freiheitsrechte der zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführer verletzt. Dieses Urteil ist bitter notwendig und ein starkes Signal an die Politik! 

Um die Ziele des Weltklimavertrags zu erfüllen, müssen wir auch lokal handeln. Viele Kommunen in ganz Deutschland sind bereits auf diesem Weg. Bürgerinitiativen u.a. in Backnang, Remshalden und Aalen fordern einen Klimaentscheid in ihrer Stadt. In Schorndorf wurde bereits im März dem Einwohnerantrag für ein umfassendes Klimaschutzpaket vom Gemeinderat mit großer Mehrheit zugestimmt. Jetzt sind wir in Weinstadt an der Reihe!

Das KlimaBündnis Weinstadt fordert die Stadtverwaltung, den Gemeinderat, die Unternehmen und die Bürger*innen auf, gemeinsam aktiv zu werden! Auch hier in der Stadt müssen die Treibhausgasemissionen ab sofort drastisch gesenkt werden, um die zukünftigen Generationen zu entlasten. Dazu brauchen wir in Weinstadt einen Klima-Aktionsplan! Darin sollen die Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität in Weinstadt konkret festgeschrieben werden. Mit Hilfe eines Einwohnerantrag fordern wir den Gemeinderat und die Stadtverwaltung auf, dass bis zum Herbst 2022 ein Klima-Aktionsplan mit und für die gesamte Kommune erstellt wird. 

Jede Stimme von Ihnen/Euch zählt! In den kommenden Wochen werden an verschiedenen Stellen in Weinstadt Unterschriftslisten ausliegen. Mit Ihren Stimmen können wir es schaffen, klimagerechte Maßnahmen für eine gute Zukunft in Weinstadt einzufordern. Wenn ihr uns beim Unterschriften-Sammeln helfen wollt, freuen wir uns über eine E-Mail an kontakt@klimabuendnis-weinstadt.de.

Mehr Informationen findet ihr auch hier: https://klimabuendnis-weinstadt.de.

Maximal 1,5 ° – Weinstadt bis 2035 klimaneutral!

Larissa Hubschneider, Miriam Ehret, Manfred Siglinger