Veröffentlicht in Klimaschutz in Weinstadt.
Steuer auf Einwegverpackungen zur Müllvermeidung
Geschrieben von KlimaBündnis Weinstadt e.V. Geschrieben am .
Seit Anfang 2023 unterliegen Betriebe mit mehr als 5 Mitarbeitern und 80 m² Verkaufsfläche – sofern sie Essen oder Getränke to-go anbieten – der gesetzlichen Pflicht, Mehrwegsysteme als Alternative zu Einwegverpackungen anzubieten.
Müll, die allein in Deutschland täglich an to-go-Verpackungen anfallen und wertvolle Rohstoffe und Energie verschwenden.
Das Klimabündnis wirbt schon länger für die Einführung eines einheitlichen Mehrwegsystems und hat dabei auf das System rebowl/recup gesetzt, das von einigen Weinstädter Betrieben (Mack, Schäfer, zeitweise Schreiber) bereits angeboten wird. Ab Anfang 2023 haben wir Betriebe in den Weinstädter Teilorten kontaktiert, rebowl/recup Gefäße und Infomaterial dazu vorgestellt und auf die geänderte Gesetzeslage hingewiesen.
Das Ergebnis war sehr ernüchternd: In mehreren Betrieben wussten die Mitarbeiter nur wenig über das neue Gesetz. Immer wieder hörten wir, Müllvermeidung sei gewiss eine gute Sache, ABER es sei nicht genug Platz zum Lagern der Gefäße vorhanden, oder nicht genug Zeit, jedem Kunden die Alternative zu erklären. Vor allem kam glaubhaft das Argument, dass die meisten Kunden Mehrwegverpackungen mit Pfand einfach nicht annehmen. Es sei eben bequemer, den Kaffee auf dem Weg zur Arbeit beim Bäcker im beschichteten Pappbecher mitzunehmen und nach Gebrauch wegzuwerfen, als abends daheim den Mehrwegbecher zu spülen und morgens daran zu denken, ihn wieder einzupacken.
Wir glauben deshalb, dass das Gesetz wenig Wirkung bringt, zumal es auf lokaler Ebene offenbar auch nicht kontrolliert wird. Wie so oft gilt: Die meisten Kund*innen werden ihr Verhalten erst ändern, wenn sie es im Geldbeutel spüren. Mehrweg muss günstiger sein als Einweg!
Aus diesem Grund hatte die Stadt Tübingen bereits seit Beginn 2022 eine Verpackungssteuer auf alle Einwegbehältnisse erhoben, wogegen die fast-food-Kette McDonald‘s klagte und beim VGH zunächst durchkam. Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich jedoch das VGH-Urteil aufgehoben und damit den Weg der Verpackungssteuer wieder freigemacht, nicht nur für Tübingen.
Als Klimabündnis sind wir dafür, in Weinstadt eine Steuer auf Einwegverpackungen für to-go-Produkte einzuführen, wie es auch andere Städte vorhaben. Wir bitten die Stadt deshalb um Prüfung unseres Vorschlags. Dieses Vorgehen ist sicher auch im Interesse all derer, die bereits jetzt Mehrwegsysteme nutzen und so zur Müllreduzierung beitragen.