Veröffentlicht in Kommunale Wärmeplanung (KWP).
Stellungnahme zur kommunalen Wärmeplanung Weinstadt
Geschrieben von KlimaBündnis Weinstadt e.V. Geschrieben am .
Das KlimaBündnis Weinstadt begrüßen es sehr, dass zur Kommunalen Wärmeplanung eine Beteiligung der
Öffentlichkeit stattfindet und nimmt wie folgt Stellung:
Das KlimaBündnis Weinstadt bedankt sich für die frühzeitige Einbindung in den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung. Bereits im März 2023 konnten wir aus erster Hand Informationen erhalten und in die Diskussion einsteigen.
Der vorliegende Entwurf berücksichtigt zu Recht die Beschlusslage des Gemeinderates zur Klimaneutralität Weinstadts im Jahr 2035. Entsprechend sind drei Zielszenarien untersucht worden: 2030 und 2040 nach den Vorgaben des Klimagesetzes des Landes Baden-Württemberg und 2035 nach den Vorgaben des Gemeinderates.
Das KlimaBündnis stimmt der Aussage zu, dass die Konzeption einer klimaneutralen Wärmeversorgung ehrgeizige Einsparungen und eine Steigerung der Effizienz in der Wärmenutzung, die Umstellung der Wärmeerzeugungsanlagen auf erneuerbare Energiequellen und den Aufbau und die Erweiterung von Wärmenetzen und Energiezentralen erfordert.
Vollkommen richtig wird betont, dass aus erneuerbaren Energien hergestellte brennbare Gase (v. a. Wasserstoff) mittelfristig nicht in großen Mengen aus überregionalen Netzen und für Heizzwecke von Wohngebäuden verfügbar sind. Die lokale Herstellung in großen Mengen ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht realistisch.
Durch die Transformation hin zu einer stärker strombasierten Wärmeerzeugung nimmt der Einfluss des Treibhausgas-Faktors von Strom auf die Nachhaltigkeit der Wärmeerzeugung immer mehr zu. Dabei ist möglichst viel Strom aus heimischen erneuerbaren Energien zu nutzen.
Die künftige Struktur der Wärmeerzeugung wird einen Rückgang von Feuerstätten und eine starke Verbreitung elektrisch betriebener Wärmepumpen – sowohl in dezentralen Anlagen als auch als Groß-Wärmepumpen in Wärmenetzen – mit sich bringen. Es braucht eine klare Exit-Strategie aus Öl und Erdgas, wie richtigerweise ausgeführt wird.
Entscheidend für uns als KlimaBündnis ist, die aktuellen Treibhausgasemissionen (THG) aus dem Wärmesektor in Höhe von 75.000 t / Jahr bis zum Jahr 2035 möglichst auf Null zu reduzieren.
Nach dem der Wärmeplanung zugrundeliegenden Szenario lägen sie 2035 noch bei 30.000 t und 2040 bei 12.000 t. Begründet wird diese Annahme vor allem durch den Bezug auf die sog. Sanierungsrate. Nur bei einer Sanierungsrate von 1,5 % seien die dargestellten Werte zu erreichen. Dabei geht man von einer Sanierung aller sanierungsfähigen Gebäude auf den (ambitionierten) Energieeffizienzstandard EE 55 aus. Das ist der Standard, der heutzutage für Neubauten vorgeschrieben ist.
Im Bericht heißt es dazu: „Die berechneten Einsparungen sind als technisch-wirtschaftliches Potenzial zu verstehen und zeigen einen Zielzustand nach Sanierung aller sanierungsfähigen Gebäude auf. In welchem Rahmen und in welchem Zeitraum dieses Einsparpotenzial erschlossen wird, hängt von der erreichbaren Sanierungsrate ab. Daher wurde mit Vertretern der Verwaltung und den Stadtwerken die Höhe einer angesetzten Sanierungsrate für Weinstadt diskutiert und festgelegt. Der Begriff Sanierungsrate ist nicht klar definiert. Im KWP Weinstadt entspricht sie dem Anteil der sanierungsfähigen Gebäude an der Gesamtheit der beheizten Bestandsgebäude, die innerhalb eines Jahres im Mittel auf ihre jeweiligen Zielwerte saniert werden.“
Bezeichnenderweise ist die aktuelle Sanierungsrate in Weinstadt gar nicht bekannt. Die im Bericht genannte Sanierungsrate von 1,5 % erscheint gegriffen.
Aus unserer Sicht führt die maßgebliche Bezugnahme auf die Sanierungsrate in die Irre. Die Sanierungsrate ist kein allgemein anerkannter Maßstab zur Erreichung der Energieeffizienz- und Klimaziele im Wärmesektor.
Technische Grundlage für die Pflicht der Großen Kreisstädte zur Kommunalen Wärmeplanung ist der Leitfaden des Umweltministeriums und der Klimaschutz- und Energieagentur aus dem Jahr 2019. Dort finden sich überhaupt keine Ausführungen zur Sanierungsrate. Ziel ist allein der klimaneutrale Gebäudebestand.
Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes und das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) gehen überhaupt nicht auf den Begriff der Sanierungsrate ein, weder im Gesetzestext noch in der Gesetzesbegründung.
Es geht letztlich nicht darum, alle Gebäude auf den Energieeffizienzstandard 55 zu bringen, sondern darum, die Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten.
Wie das funktionieren kann, ist bei der Veranstaltung der Stadt mit dem „Energiesparkommissar“ am 8. November gezeigt worden: Ja zu zumutbaren und schnellen Sanierungsmaßnahmen und Einsatz erneuerbarer Energien wie der Wärmepumpe mit PV auf dem Dach. Dabei können auch Quartierskonzepte eine Rolle spielen, also z.B. die Weitergabe von PV-Strom an Nachbarn im Sinne eines „energy sharing“.
Wir sehen daher keine Notwendigkeit, in Weinstadt überhaupt eine Sanierungsrate für die Wärmeplanung zugrundezulegen und empfehlen, auf die Zielgröße der Sanierungsrate in Gänze zu verzichten.
Den Berichtsentwurf zur kommunalen Wärmeplanung Weinstadt finden Sie hier
Weinstadt 2035 klimaneutral!