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Solarpflicht für neue Wohngebäude in Baden-Württemberg
Geschrieben von KlimaBündnis Weinstadt e.V. Geschrieben am .
In Baden-Württemberg müssen seit dem 1. Mai 2022 neue Wohngebäude mit einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage ausgestattet sein. Damit ist nach neuen Nichtwohngebäuden und Parkplätzen die nächste Stufe der Solarpflicht des Landes in Kraft getreten.
Laut Gesetz muss die Solaranlage bei allen neuen Bauanträgen für Wohngebäude mindestens 60 Prozent der Dachfläche belegen. Franz Pöter vom Solarcluster BW rät, die Dachfläche möglichst auszunutzen und größer als verlangt zu bauen. So könnten Hauseigentümer den günstigen Solarstrom auch für die zunehmend nachgefragten Wärmepumpen und E-Autos nutzen. Außerdem rät Pöter, die Wartezeiten ab Bestellung einer Solaranlage einzuplanen. Die Kombination aus hoher Nachfrage und Schwierigkeiten in den Lieferketten führen zu Verzögerungen.
Damit die Solarpflicht greift, muss die Dachfläche für die Solarnutzung geeignet sein. Das trifft auf nur geringfügig verschattete Dachflächen zu, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Zudem muss mindestens eine der Einzeldachflächen eine Fläche von mehr als 20 Quadratmetern haben. Als nicht geeignet gelten Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen. Auch Gebäude mit einer Raumnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern stuft das Gesetz als nicht geeignet ein.
Die Solarpflicht lässt sich auch mit Solarthermie oder PV-Anlage in der direkten Umgebung erfüllen. Alternativ lässt sich das Gesetz auch mit einer Solarthermie-Anlage erfüllen, die das Brauchwasser erwärmt und die Heizung unterstützt.
Laut Solar Cluster muss man derzeit mit Kosten um 1.400 bis 1.600 Euro pro kW rechnen. Eine typische 10-kW-Anlage für ein Einfamilienhaus, die der Solarpflicht in Baden-Württemberg Genüge tut, würde somit etwa 15.000 Euro kosten.
Überschreiten die Kosten der Anlage den Schwellenwert von 20 Prozent der Gebäudebaukosten, ist laut Gesetz eine Verkleinerung der Anlage möglich, bis die Prozentschwelle unterschritten ist. Das werde laut Solar Cluster allerdings eine sehr seltene Ausnahme sein. Vielmehr würde es sich lohnen, auf größere Anlagen zu setzen, so das Solar Cluster, sowohl in Bezug auf Versorgungssicherheit als auch auf den Klimaschutz. „Am besten ist es, beide Dachseiten mit möglichst vielen Solarmodulen zu belegen“, rät Franz Pöter . „Gerade Ost-West-Dachflächen liefern über den ganzen Tag günstigen Strom. Wer dann ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe hat, kann sie mit mehr Solarstrom versorgen als nur mit einer nach Süden orientierten Anlage.“
Die Solarpflicht in Baden-Württemberg gilt ab dem 1. Januar 2023 dann auch bei grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden.