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Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen ab 2023
Geschrieben von KlimaBündnis Weinstadt Geschrieben am .
Der Bundestag hat am 2. Dezember gleich zwei wichtige Verbesserungen für PV-Anlagen beschlossen: Damit wird für Viele eine Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich und damit eine Kosteneinsparung von rund 16 Prozent.
Betreiber kleiner Anlagen werden zudem von der Einkommensteuer befreit. Mit beiden Änderungen soll es im neuen Jahr einen Schub für neue PV-Anlagen geben, mit weniger bürokratischem Aufwand und viel einfacher als bisher.
Bei der Umsatzsteuer wird für kleinere PV-Anlagen ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt, der vielen Käufern künftig eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer ermöglicht.
Das betrifft die Lieferung und die Installation von Photovoltaik-Anlagen mit dem notwendigen Zubehör und auch für Stomspeicher ab dem 1. Januar 2023. Die Regelung gilt für Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Größe der Anlage ist nicht begrenzt, aber es gibt eine Vereinfachungsregel: Die Voraussetzungen gelten pauschal als erfüllt, wenn die Anlagenleistung max. 30 kWp beträgt.
Die Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen werden von der Einkommensteuer befreit, was sowohl für neue wie auch für bestehende Anlagen gilt.
Die Regelung ist anzuwenden für Anlagen bis 30 kWp Leistung auf Einfamilienhäusern (und anderen Gebäuden), bei Mehrfamilienhäusern 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit. Das gilt nicht nur für neue Anlagen, sondern für alle auch bestehenden Anlagen und Steuerpersonen, und zwar rückwirkend schon für das Steuerjahr 2022, also auch für die Steuererklärung für das Jahr 2022.
Das KlimaBündnis hofft, dass diese deutlichen Verbesserungen der finanziellen Rahmenbedingungen die Umsetzung der Weinstädter Solaroffensive im nächsten Jahr kräftig voranbringen, zusammen mit der Stadtverwaltung und dem örtlichen Handwerk.
Auf ein sonniges Jahr 2023! Weinstadt 2035 klimaneutral!