Klimaschutz in Weinstadt – was will die Ampel bei Umwelt- und Naturschutz? Teil 2

In der Koalitionsvereinbarung haben SPD, Grüne und FDP ehrgeizige Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz formuliert. Was bedeutet das für die Klimapolitik in Weinstadt und unser Ziel Weinstadt 2035 klimaneutral? Teil 2

Naturschutz und Biodiversität

Zum Schutz der biologischen Vielfalt sollen bundesweit Schutzgebiete ausgebaut und diese wirksam geschützt werden. Dazu sollen auf europäischer und nationaler Ebene Aktionspläne mit konkreten Zielen und Maßnahmen weiterentwickelt, verbindlich verankert und das wissenschaftliche Monitoring gestärkt werden. Um die ambitionierten Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren Energien naturverträglich zu erreichen, müssen bundesweit und zusammen mit den Kommunen Flächen im Außenbereich als potenzielle Standorte für Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen ausgewiesen werden. Auch für Weinstadt ist es eine Herausforderung, dafür geeignete Flächen zu finden. Bereits bei der Planung müssen für diese Flächen Maßnahmen zur gleichzeitigen Verbesserung der Biodiversität, wie z. B. dem Verbund von Biotopen auf Weinstadts Gemarkung, entwickelt werden.

Novellierung des Waldgesetzes

Gerade im Wald sind die Folgen der Klimakrise schon deutlich sichtbar. Gleichzeitig sind vitale Wälder als CO2 -Speicher für das Erreichen unserer Klimaschutzziele unerlässlich. Durch einen gezielten Waldumbau sollen artenreiche und klimaresiliente Wälder mit überwiegend standortheimischen Baumarten geschaffen werden. Die Waldbewirtschaftung spielt dabei eine wichtige Rolle. Der Einschlag in alten, naturnahen Buchenwäldern in öffentlichem Besitz soll gestoppt werden und auch die bodenschonende Waldbearbeitung soll gefördert werden.

Klimaanpassung und Bodenschutz

Privathaushalte sollen mit einer KfW-Förderung bei der privaten Hochwasser- und Starkregenvorsorge unterstützt werden. Auch die Kommunen sollen bei Investitionen in Klimaresilienz verstärkt unterstützt werden, insbesondere in eine klimafeste Wasserinfrastruktur, die Extremniederschlägen und Niedrigwasser Rechnung trägt. Entsiegelungsprojekte sollen die Versickerung von Regenwasser ermöglichen und die Risiken von Überschwemmungen reduzieren. Der Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen soll bundesweit deutlich reduziert werden. Auch in Weinstadt sollten wir die Versiegelung neuer Flächen überdenken und stark zurückfahren.

Insgesamt gesehen ist aus unserer Sicht der Koalitionsvertrag der Ampel beim Umwelt- und Naturschutz sehr allgemein formuliert, die Ziele und Maßnahmen sind häufig nicht konkret formuliert. Dies wird z. B. auch im folgenden Handlungsfeld deutlich:

Insektenschutz

Die Ampel setzt sich für konsequenten Insektenschutz ein, der Einsatz von Pestiziden soll deutlich verringert werden und die Entwicklung von natur- und umweltverträglichen Alternativen sollen gefördert werden.

Was bedeutet das für Weinstadt? Für uns sind hier die seit 2020 geltenden neuen Landesgesetze für Klimaschutz, Naturschutz und Landwirtschaft deutlich konkreter und damit für unsere Kommune bestimmend. Die wichtigsten Gesetzesänderungen in Baden-Württemberg für mehr Artenvielfalt und die Zukunft unserer heimischen Landwirtschaft sind:

Biologischer Landbau: Die Bio-Anbaufläche soll bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche gesteigert werden.

Pestizidreduktion: Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel wird bis 2030 um 40 bis 50 Prozent reduziert. Dazu beitragen sollen Landwirtschaft, Forst, Haus- und Kleingärten, öffentliche Grünflächen und der Verkehrsbereich.

Biotopverbund: Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030. Dazu sind die Kommunen verpflichtet, für ihr Gebiet die Planung eines Biotopverbundes zu erstellen.

Refugialflächen: Der Anteil an Rückzugsflächen für die Artenvielfalt muss auf mindestens zehn Prozent der Fläche steigen, abhängig von der landwirtschaftlichen Landnutzungsart. Jeder landwirtschaftliche Betrieb soll mindestens fünf Prozent an ökologisch wirksamen Maßnahmen umsetzen.

Streuobst: Streuobstbestände sind stärker geschützt.

Insektenschutz: Schottergärten auf Privatgrundstücken sind künftig verboten. Von mehr Blüten- und Grünflächen profitieren Insekten, Vögel und andere Gartenbewohner, aber auch das Stadtklima. Gartenanlagen sollen insektenfreundlich gestaltet werden. Unnötige Beleuchtung soll entfallen, die für Insekten schädliche Lichtverschmutzung muss sinken.

Transparenz: Ausgleichsmaßnahmen für Baumaßnahmen werden transparent und einsehbar für alle in einem online-Kataster dargestellt.

Weinstadt 2035 klimaneutral!